Allgemeine Nutzungsbedingungen

für Chamäleon Location / Stand Juni 2019

 

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Chamäleon Location GmbH, Am Wickerbach 3, 65439 Flörsheim am Main (im Folgenden „Chamäleon Beach) und seinen Kunden. Sie werden Bestandteil der zwischen den Par- teien zustande kommenden Verträge. Sie gelten für den Fall, dass zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1. Abweichende (Allgemeine-) Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Chamäleon Beach nicht an, es sei denn, Chamäleon Beach hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Diese AGB sind gültig zum Zeitpunkt Ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung oder Ergänzung behält sich Chamäleon Beach ausdrücklich vor. Es gelten die jeweils auf der Homepage veröffentlichten AGB, ohne dass es hierzu eines weiteren Hinweises bezüglich der Änderung bedarf.


§ 2 Über Chamäleon Location

Die Chamäleon Location GmbH bietet Leistungen aus dem Bereich des Catering, Location Vermietung sowie des Eventmarketings an.


§ 3 Angebot und Abschluss von Verträgen

1. Grundsätzlich sind alle von Chamäleon Location unterbreiteten Angebote freibleibend, es sei denn, auf dem Angebot ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt.

2. Vom Kunden erteilte Aufträge gelten gegenüber Chamäleon Location als Angebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn dieses Angebot ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln von Chamäleon Location angenommen wurde. Die Annahme des Angebots kann durch Chamäleon Location nur schriftlich erfolgen. Ein Angebot gilt spätestens mit der schriftlichen Rechnungsstellung als angenommen.

3. Mündliche, telefonische oder anderweitige (Zusatz-) Vereinbarungen in Bezug auf den Auftrag sind ebenfalls nur nach schriftlicher Bestäti- gung durch Chamäleon Beach Vertragsbestandteil.

4. Der Kunde ist mit seiner Unterschrift, der telefonischen Zusage bzw. seiner elektronischen Datenübertragung (Email) an seine Bestellung bzw. Buchung gebunden. Dies gilt auch für Telefaxübermittlungen.


§ 4 Leistungsumfang

1. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Chamäleon Location und/oder den Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung

2. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Chamäleon Location aus nicht zu vertretenden Gründen, wie beispielsweise dem Ausfall einzelner Personen, Maschinen, Räume etc, vereinbarte Leistungen modifizieren muss oder gar nicht erbringen kann. Sofern nicht wesentliche Vertragsleistungen betroffen sind, ist es Chamäleon Location im eigenen Ermessen gestattet, entsprechende Leistungen mit anderen, gleichwertigen Leistungen zu ersetzen bzw. unter Minderung des vereinbarten Leistungsentgelts entfallen zu lassen. Hierüber wird Chamäleon Location den Kunden schnellstmöglich informieren.


§ 5 Rechnungsstellung und Fälligkeit und Verzug

1. Um den Kunden einen bestmöglichen Service und hochwertige Leistungserbringung gewährleisten zu können, muss Chamäleon Location hierfür bereits im Vorfeld eines Auftrages nicht unerhebliche Leistungen aufwenden. Aus diesem Grund sind Teile der voraussichtlichen Gesamtkosten bereits im Vorfeld durch die Kunden zu entrichten.

2. Chamäleon Location stellt mit Angebotsannahme eine schriftliche Rechnung über die beauftragten Leistungen. Soweit Leistungen nach einem Auftrag im Rahmen des tatsächlichen Verbrauchs abzurechnen sind, wird dieser zunächst auf Erfahrungswerten geschätzt.

3. 35 % des voraussichtlichen Rechnungsendbetrages sind mit dem Eingang der Rechnung sofort fällig. Weitere 40 % werden mit einer zweiten Rechnung vor Veranstaltung fakturiert. Der Restbetrag von 25% und etwaige Zusatzkosten sind unmittelbar nach Leistungserbringung fällig.

4. Soweit Leistungen nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen sind, erstellt Chamäleon Location eine detaillierte Aufstellung zusammen mit der Schlussrechnung. Auch diese ist mit Eingang fällig.

5. Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzüge fällig.

6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Chamäleon Location nach eigenem Ermessen berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Zahlung einzustellen oder vollständig vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen behält sich Chamäleon Location ausdrücklich das Recht zur Geltendmachung von weiteren Ansprüchen wie Schadenersatz vor.


§ 6 Rücktritt und Umbuchung

1. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist mit Ausnahme gesetzlicher Regelungen ausgeschlossen. Dieses gilt sowohl für den Vertrag als Gesamten als auch für einzelne in ihm vereinbarter Vertragsbestandteile.

2. Möchte der Kunde eine bereits gebuchte Veranstaltung an einem anderen Termin als ursprünglich vereinbart durchführen, entspricht dieses einem Rücktritt mit dem an Chamäleon Beach gerichteten Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages. Das bedeutet, dass in diesem Fall auf den Kunden zusätzliche Kosten zukommen können.

3. Die pauschalierten Kosten für einen Rücktritt bzw. eine Umbuchung betragen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen, sowie der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung:

Ab erteiltem Auftrag: 35%
bis 30 Tage vor Buchungstermin: 50%
bis 14 vor Buchungstermin: 75%
Ab diesem Zeitpunkt berechnen wir 100% des Auftragswertes

4. Dem Kunden ist selbstverständlich gestattet, Chamäleon Location nachzuweisen, dass nur geringere oder gar keine Kosten als die geltend gemachten Entschädigungen entstanden sind. In diesem Fall muss der Teilnehmer nur diese Kosten erstatten. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn des Aufbaus der jeweiligen Veranstaltung. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Stornierung bei Chamäleon Location.

5. Nimmt der Kunde einzelne vereinbarte Leistungen während einer Veranstaltung nicht in Anspruch, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen die nach Aufwand abgerechnet werden sollen.


§ 7 Mitwirkungs-Pflicht des Kunden

 

1. Die definitive Teilnehmerzahl muss bis zu 10 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Spätere Teilnehmerreduzierungenkönnen nicht berücksichtigt werden. Bei nachträglicher Teilnehmererhöhung wird nach tatsächlich anwesenden Gästen berechnet.

2. Mindestens 7 Tage vor Beginn des Aufbaus einer Veranstaltung muss Chamäleon Location ein detaillierter, aktueller Ablaufplan durch den Kunden vorliegen, aus dem die genauen Zeiten und Aktivitäten und Teilnehmerzahlen hervorgehen. Um auch in einem solchen Fall einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ist Chamäleon Location in diesem Fall berechtigt, den Ablauf nach eigenem Ermessen durchzuführen. Der Kunde ist dann nicht berechtigt Ansprüche geltend zu machen, die darauf beruhen, dass er sich einen anderen Ablauf vorgestellt hat.


§ 8 Haftung

1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorste- hende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Chamäleon Location, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

2. Von dem unter a) bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens,des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichtensind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels absolut notwendig sind.

3. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Chamäleon Location, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einer fahrlässigen Verletzung wird die Haftung auf vertragstypische und regelmäßig vorhersehbare Schäden begrenzt.

4. Entsprechende Ansprüche sind unverzüglich nach Veranstaltungsende bzw. Bekanntwerden Chamäleon Location schriftlich mitzuteilen. Sie verjähren innerhalb von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung bzw. Kenntniserlangung durch den Kunden.

5. Im Falle der Undurchführbarkeit einer Veranstaltung wegen schlechten Wetters (insbesondere bei Outdoor-Veranstaltungen) oder aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Stromausfall, Unfall, etc.) verständigen sich Chamäleon Location und der Kunde auf einen Ersatztermin. Die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten, insbesondere für bereits durch Chamäleon Location erbrachte Leistungen, hat der Kunde zu tragen. Im übrigen trägt jede Partei die hierdurch entstehenden Kosten selbst.

6. Das Gleiche gilt für technische Geräte, die während einer Veranstaltung unerwartet ausfallen (Chamäleon Location garantiert im Gegenzug, dass die Technik noch bei der Generalprobe einwandfrei funktioniert hat), sofern der Kunde kein Backup-Equipment zu seinen Lasten bestellt hat.


§ 9 Sonstige Bedingungen und Verschwiegenheit

1. Der Auftraggeber und Chamäleon Location sind berechtigt, alle während der Vertragsdurchführung aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbezwecke zu nutzen. Dieses gilt insbesondere auch, soweit auf dem Bildmaterial eingetragene Marken, Produkte o.ä zu sehen sind. Insofern gewähren sich die Parteien gegenseitig ein zeitlich und räumlich un-begrenztes, nicht exklusives Nutzungsrecht. Das Recht am persönlichen Bild der Teilnehmer wird von dieser Vereinbarung nicht betroffen und von beiden Parteien berücksichtigt.

2. Die Chamäleon Location steht bei technischen Realisierungen und Anfragen zur Verfügung. Eine Wahl eines anderen technischen Dienstleisters ist erst nach ausdrücklicher schriftlicher Zusage durch die Chamäleon Location möglich. Hier können ggf. zusätzliche Kosten für eine Auslöse anfallen.

3. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Kenntnis gelangten Informationen vertraulich zu behandeln, es sei denn diese Informationen sind öffentlich bekannt, es besteht eine Verpflichtung zur Weitergabe aufgrund behördlicher Anordnung oder sie dienen zur Durchsetzung eigener Rechte aus diesem Vertrag.


§ 10 Datenschutzerklärung

1. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Be-nutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlichIhrer IP-Adresse) wird an einen Server der Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebe- nenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.


§ 11 Salvatorische Klausel

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile oder dieser gesamten AGB verpflichten sich die Parteien eine wirtschaftlich vergleichbare Regelung zu treffen. Gleiches gilt – soweit vorhanden - für individuell zwischen den Parteien vereinbarte Vertrags- punkten.


§ 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

2. Als Erfüllungsort wird Flörsheim am Main vereinbart.

3. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Flörsheim am Main vereinbart.